Regelung zum Einschulungskorridor 

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.

 

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

 

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule schriftlich mitteilen. Geben die Eltern keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 

 

 

 

"Zusammen leben und

lernen!"

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